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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06 ER   

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https://dejure.org/2007,113849
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06 ER (https://dejure.org/2007,113849)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.03.2007 - L 7 AS 683/06 ER (https://dejure.org/2007,113849)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. März 2007 - L 7 AS 683/06 ER (https://dejure.org/2007,113849)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Davon unberührt bleibt die Heranziehung unterschiedlicher Wohnflächengrenzen zur Festlegung der Angemessenheit von selbst genutztem Wohneigentum im Rahmen der Prüfung des Verwertungsschutzes nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II einerseits und bei der Festlegung der Angemessenheit der Wohnungsgröße im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB II andererseits (vgl. dazu BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - - B 7b AS 18/06 R -).

    § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II enthält somit eine Zumutbarkeitsregelung, die verhindern soll, dass der Leistungsberechtigte gegebenenfalls sofort (bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit) gezwungen wird, seine bisherige Wohnung aufzugeben (BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - - B 7b AS 18/06 R -).

    Eine erneute "Schonfrist", das heißt eine Weitergewährung der geltend gemachten hohen Unterkunftskosten, entspricht nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - B 7b AS 18/06 R -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Denn im Rahmen der Angemessenheitsprüfung nach § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Privilegierung von Eigentümern gegenüber Mietern nicht zu rechtfertigen (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R -).

    Davon unberührt bleibt die Heranziehung unterschiedlicher Wohnflächengrenzen zur Festlegung der Angemessenheit von selbst genutztem Wohneigentum im Rahmen der Prüfung des Verwertungsschutzes nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II einerseits und bei der Festlegung der Angemessenheit der Wohnungsgröße im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB II andererseits (vgl. dazu BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - - B 7b AS 18/06 R -).

    Für eine Nichtverwertbarkeit spricht, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 2/05 R -) zur Beurteilung der Angemessenheit im Rahmen des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II grundsätzlich auf die Wohnflächengrenzen des außer Kraft getretenen § 39 Abs. 1 Satz 1 Zweites Wohnungsbaugesetz - II. WobauG - (BGBl. I 1956, S. 523) zurückzugreifen ist.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II enthält somit eine Zumutbarkeitsregelung, die verhindern soll, dass der Leistungsberechtigte gegebenenfalls sofort (bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit) gezwungen wird, seine bisherige Wohnung aufzugeben (BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - - B 7b AS 18/06 R -).

    Eine erneute "Schonfrist", das heißt eine Weitergewährung der geltend gemachten hohen Unterkunftskosten, entspricht nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - B 7b AS 18/06 R -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Zu diesem Zweck weitergewährte Leistungen könnten im Ergebnis zu einer Vermögensbildung mit Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende führen, was dem Gesetzeszweck zuwiderliefe (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage jedoch nicht möglich, so ist eine Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung unter Berücksichtung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers einerseits und der öffentlichen Belange des Antragsgegners andererseits vorzunehmen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, S. 927 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05

    Qualifizierung eines Schriftstücks als Klage nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG);

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten - wofür die Antragsgegnerin nichts vorgetragen hat - ist eine Kürzung der Heizkosten auf einen vermeintlich als angemessen erachteten Richt-, Tabellen- oder sonstigen Durchschnittswert nicht zulässig (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.12.2005 - L 8 AS 427/05 ER - Beschluss vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER - Berlit in: LPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 22 Rdnr. 67).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 427/05

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Träger der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten - wofür die Antragsgegnerin nichts vorgetragen hat - ist eine Kürzung der Heizkosten auf einen vermeintlich als angemessen erachteten Richt-, Tabellen- oder sonstigen Durchschnittswert nicht zulässig (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.12.2005 - L 8 AS 427/05 ER - Beschluss vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER - Berlit in: LPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 22 Rdnr. 67).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2006 - L 8 AS 409/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Keinen Bedenken begegnet die Übertragung dieses für die Unterkunftskosten von Mietwohnungen herangezogenen Angemessenheitsmaßstabs auf die Unterkunftskosten von Haus- und Wohnungseigentümern (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05 ER - Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - Beschluss vom 10.11.2006 - L 7 AS 553/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 9 AS 67/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Keinen Bedenken begegnet die Übertragung dieses für die Unterkunftskosten von Mietwohnungen herangezogenen Angemessenheitsmaßstabs auf die Unterkunftskosten von Haus- und Wohnungseigentümern (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05 ER - Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - Beschluss vom 10.11.2006 - L 7 AS 553/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2006 - L 7 AS 553/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 7 AS 683/06
    Keinen Bedenken begegnet die Übertragung dieses für die Unterkunftskosten von Mietwohnungen herangezogenen Angemessenheitsmaßstabs auf die Unterkunftskosten von Haus- und Wohnungseigentümern (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05 ER - Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - Beschluss vom 10.11.2006 - L 7 AS 553/06 ER -).
  • SG Hannover, 26.09.2006 - S 21 AS 1202/06
  • SG Oldenburg, 28.08.2007 - S 49 AS 1397/07
    Eine Privilegierung von Wohnungs- und Hauseigentümern gegenüber Mietern ist sowohl nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006 - Az.: B 7b AS 10/06 R) als auch des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 28.03.2007 - Az.: L 7 AS 683/06 ER; Beschluss vom 17.08.2006 - Az.: L 8 AS 380/05 ER) nicht möglich.

    Danach bestehen keine Bedenken gegen eine Übertragung des für die Ermittlung von Mietwohnungen herangezogenen Angemessenheitsmaßstabes der rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG (Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.03.2007 - Az.: L 7 AS 683/06 ER) - allerdings wiederum zur Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern zuzüglich einer Erhöhung um 10 Prozent (hierzu bei nicht ausreichenden Ermittlungen der Grundsicherungsträger zur Feststellung der Angemessenheit von Wohnraum - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2007 - Az.: L 7 AS 494/05; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.05.2007 - Az.: L 13 AS 11/06 ER).

  • SG Hildesheim, 26.01.2009 - S 36 AS 677/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - und Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 2/05 R) sowie des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (vgl. Beschluss vom 28. März 2007 - L 7 AS 683/06 ER) ist eine Privilegierung von Eigentümern gegenüber Mietern im Rahmen von § 22 SGB II nicht zu rechtfertigen, weshalb die zu berücksichtigenden Heizkosten auf die für Mietwohnungen nach Ziffer 11.2 der Richtlinie über die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen als angemessen anzusehende Größe von 50 qm für eine Personen zu beschränken sind.
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